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Die BAK begrüßt die Maßnahme, sieht aber noch Abstimmungsbedarf mit ähnlich gelagerten
Initiativen auf Gemeindeebene. So hat bspw die Stadt Wien mit der Novellierung des Wiener
Tourismusförderungsgesetzes die Onlineplattformen bereits 2016/17 hinsichtlich von
Ermittlung und Abfuhr der Ortstaxe ins Visier genommen. Dabei wurden die Plattformen zur
regelmäßigen Übermittlung von Datensätzen über alle abgabenrelevanten Transaktionen
verpflichtet. Im Sinne einer effizienten Verwaltung sollten diese Initiativen besser koordiniert
werden. Ein erster Schritt wäre, dass die von der Finanzverwaltung gewonnen Daten auch für
den Vollzug der Gemeindesteuern (zB der Ortstaxe) verwertet werden dürfen. Die
Bundesabgabenordnung erlaubt eine Datenweitergabe an die Gemeinden, sie sollte im
Gesetz aber explizit verankert und in der einschlägigen Verordnung näher geregelt werden.
Da sich die gesellschaftlichen Herausforderungen mit der Plattformökonomie nicht in
steuerlichen Fragen erschöpfen, könnte in einem zweiten Schritt eine bundesweite
Datenbasis angedacht werden, wo alle plattformrelevanten Informationen gebündelt werden
und alle vollziehenden Dienststellen von Bund, Länder und Gemeinden Zugriff haben. In
diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage in welchem Verhältnis die hier vorgesehen
Informations- und Sorgfaltspflichten für Plattformen zu der vom Bundesministerium für
Tourismus und Nachhaltigkeit geplanten Registrierungspflicht für UnterkunftgeberInnen und
Plattformen stehen. Wenn die Daten (UnterkunftgeberInnen inklusive Adress-Sätze) bereits
auf Basis des Umsatzsteuergesetzes 1994 bzw der Sorgfaltspflichten-UmsatzsteuerVO
vorhanden sind, stellt sich die Frage ob eine Registrierung überhaupt noch notwendig ist.