Bundesministerium für Finanzen
Abteilung IV/10 (IV/10)
Johannesgasse 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMF-010000/0024-
IV/1/2019
SR/GSt/In/We Petra Innreiter,
Dominik Bernhofer
DW 12376 DW 142376 28.05.2019
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den verpflichtenden automa-
tischen Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende
Gestaltungen im Bereich der Besteuerung und das Produktpirateriegesetz
2020 erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanz-
strafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Umsatzsteuergesetz 1994 und
das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Abgabenbe-
trugsbekämpfungsgesetz 2020)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Grundsätzliches:
Mit dem vorliegenden Entwurf zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz werden in erster Li-
nie EU-Richtlinien und Verordnungen in Bezug auf die Abgabenbetrugsbekämpfung umge-
setzt. Maßnahmen, die der Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung die-
nen, werden von der BAK prinzipiell begrüßt.
Das Kernstück des Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetzes bezieht sich auf das EU-Melde-
pflichtgesetz, mit dem die Richtlinie (EU) 2018/822 umgesetzt wird. Die immer komplexeren
und kreativeren Steuersparmodelle stellen die Nationalstaaten vor immer größere Herausfor-
derungen. Der Aufbau eines unionsweiten Zentralverzeichnisses mit der Pflicht zur Meldung
von (aggressiven) Steuersparmodellen ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.