Full text: Begutachtung des Entwurfes einer Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2019

Bundesministerium für Finanzen Johannesgasse 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 400000/0005- III/6/2019 WW-GSt/JZ Josef Zuckerstätter DW 2365 DW 12365 20.5.2019 Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2019) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Informationspflichten an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte sowie Bestimmungen zur Kündigung im Bereich der Betrieblichen Kollektivversicherung an die Regelungen für den Bereich der Pensionskassen angenähert. Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Abkommens mit den USA über Versicherungen und Rückversicherungen im VAG aufgenommen. Die Gender-Quote für Aufsichtsräte aus dem Aktiengesetz wird für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit übernommen und es werden Anpassungen redaktioneller Natur vorgenommen. Das Wichtigste in Kürze: • Die Informationen für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte werden umfassender. • Beim Wechsel zu einer ausländischen Vorsorgeeinrichtung wird ein Zustimmungsrecht der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten eingeführt. Nicht aufgenommen wurde eine Klarstellung, dass • bei Änderungen von BKVs, die in Betriebsvereinbarungen explizit genannt sind, diese Betriebsvereinbarungen vorab entsprechend geändert werden müssen.

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.