Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
1010 Wien
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400000/0005-
III/6/2019
WW-GSt/JZ Josef Zuckerstätter DW 2365 DW 12365 20.5.2019
Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert
wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2019)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Informationspflichten an Anwartschafts- und
Leistungsberechtigte sowie Bestimmungen zur Kündigung im Bereich der Betrieblichen
Kollektivversicherung an die Regelungen für den Bereich der Pensionskassen angenähert.
Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Abkommens mit den USA über Versicherungen
und Rückversicherungen im VAG aufgenommen. Die Gender-Quote für Aufsichtsräte aus dem
Aktiengesetz wird für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit übernommen und es werden
Anpassungen redaktioneller Natur vorgenommen.
Das Wichtigste in Kürze:
• Die Informationen für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte werden umfassender.
• Beim Wechsel zu einer ausländischen Vorsorgeeinrichtung wird ein
Zustimmungsrecht der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten eingeführt.
Nicht aufgenommen wurde eine Klarstellung, dass
• bei Änderungen von BKVs, die in Betriebsvereinbarungen explizit genannt sind, diese
Betriebsvereinbarungen vorab entsprechend geändert werden müssen.