Full text: Begutachtung des Entwurfes einer Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2019

Seite 2 Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: Die BAK begrüßt die vorgenommenen Änderungen bezüglich der Zustimmungserfordernisse der Belegschaft bei grenzüberschreitender Übertragung der Ansprüche. Wie bereits anlässlich der Novellierung des PKG 2018 angemerkt wurde, wäre in den Erläuterungen eine Klarstellung erforderlich, dass in Fällen, in denen in der Betriebsvereinbarung der Beitritt zu einer bestimmten, namentlich genannten BKV vereinbart wurde, diese Betriebsvereinbarung vor Übertragung angepasst werden muss, wobei die Mitwirkungsbefugnisse des Betriebsrates entsprechend zu beachten sind. Die Neufassung der Informationspflichten gemäß § 94 VAG ist zu begrüßen. Bei den allgemeinen Informationspflichten sollte auch die "Struktur der Verwaltungskosten", analog zu § 135c Abs 1 Z 6 einbezogen werden. Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen und Anregungen.

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