FMA-Finanzmarktaufsicht
Bereich Integrierte Aufsicht
Otto Wagner Platz 5
1090 Wien
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FMA-
LE0001.210/
0005-INT/2019
WW/Ges/Fü Thomas Zotter DW 12637 DW 142637 24.06.2019
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die
Hinterlegungsgebührenverordnung aufgehoben wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Mit diesem Verordnungsentwurf soll die Hinterlegungsgebühren-Verordnung aufgehoben
werden. Die Hinterlegungsgebühren-Verordnung sieht vor, dass die FMA Gebühren für die
Hinterlegung von Wertpapierprospekten vorschreiben kann. Da die FMA unter dem neuen
Regime des KMG 2019-E eine Delegationsvereinbarung gemäß § 13 Abs. 3 KMG 2019 mit
der Oesterreichischen Kontrollbank vereinbaren wird, wird die Oesterreichische Kontrollbank
die Wertpapierprospekte gemäß § 23 Abs. 1 KMG 2019 aufzubewahren haben. Daher soll für
diese Aufbewahrung in Zukunft keine Vergebührung durch die FMA vorgesehen werden. Aus
diesem Grund soll die gesamte Hinterlegungsgebühren-Verordnung aufgehoben werden.
Die BAK erhebt gegen vorliegenden Entwurf keinen Einwand.