FMA-Finanzmarktaufsicht
Bereich Integrierte Aufsicht
Otto Wagner Platz 5
1090 Wien
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FMA-
LE0001.210/
0004-INT/2019
WW/Ges/Fü Thomas Zotter DW 12637 DW 142637 24.06.2019
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), über die
Veröffentlichung von Veranlagungsprospekten in Zeitungen
(Veranlagungsprospekt-Veröffentlichungsverordnung 2019 – VVV 2019)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Mit der Novelle soll dem geänderten Aufsichtsrahmen der Prospektaufsicht in Folge der
Anpassung des Kapitalmarktgesetzes 2019 Rechnung getragen werden. Inhaltlich wird soweit
möglich im Sinne der Kontinuität der Rechtsbestand der Verordnung der FMA über die
Mindestinhalte von Prospekte ersetzenden Dokumenten, über die Veröffentlichung von
Prospekten in Zeitungen und über die Sprachenregelung (Mindestinhalts-, Veröffentlichungs-
und Sprachenverordnung – MVSV) fortgeschrieben.
Die BAK erhebt gegen vorliegenden Entwurf keinen Einwand.