Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie
IV/W2 (Schifffahrt - Technik und Nautik)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMVIT-
562.107/0002-
IV/W2/2019
UV-GSt/GL/Hu Gregor Lahounik DW 12386 DW 12105 05.08.2019
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit
der die Verordnung betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf
Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung) geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Mit dem vorliegenden Entwurf werden internationale Regelungen in der Binnenschifffahrt ins
nationale Recht umgesetzt. Schwerpunkt dabei sind Regelungen zu Elektroantrieben in der
Binnenschifffahrt. Grundsätzlich begrüßt die BAK die europaweite Harmonisierung und das
Ermöglichen von Elektroantrieben. Es werden allerdings bei der technischen Ausstattung
insbesondere bei
den Lärmgrenzwerten,
den Mindestmaßen der Wege an Bord (sog Gangborde) und
den Fluchtwegen
Verbesserungen angeregt.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
In Artikel 11.05. werden Anordnungen für den Fall getroffen, dass
Überwachungseinrichtungen im Steuerhaus ausfallen. Es werden allerdings keine Zeiträume
festgelegt, bis zu denen die ausgefallenen Einrichtungen im Steuerhaus wieder Instand
gesetzt werden müssen. Das ist nachzutragen.
Die Änderungen des Artikels 14.04 legen die Breiten der Wege auf Schiffen fest. Es werden
zahlreiche zusätzliche Ausnahmen aufgenommen. Demnach kann die vorgesehene