Full text: Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung) geändert wird

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie IV/W2 (Schifffahrt - Technik und Nautik) Radetzkystraße 2 1030 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMVIT- 562.107/0002- IV/W2/2019 UV-GSt/GL/Hu Gregor Lahounik DW 12386 DW 12105 05.08.2019 Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung) geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Mit dem vorliegenden Entwurf werden internationale Regelungen in der Binnenschifffahrt ins nationale Recht umgesetzt. Schwerpunkt dabei sind Regelungen zu Elektroantrieben in der Binnenschifffahrt. Grundsätzlich begrüßt die BAK die europaweite Harmonisierung und das Ermöglichen von Elektroantrieben. Es werden allerdings bei der technischen Ausstattung insbesondere bei den Lärmgrenzwerten, den Mindestmaßen der Wege an Bord (sog Gangborde) und den Fluchtwegen Verbesserungen angeregt. Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: In Artikel 11.05. werden Anordnungen für den Fall getroffen, dass Überwachungseinrichtungen im Steuerhaus ausfallen. Es werden allerdings keine Zeiträume festgelegt, bis zu denen die ausgefallenen Einrichtungen im Steuerhaus wieder Instand gesetzt werden müssen. Das ist nachzutragen. Die Änderungen des Artikels 14.04 legen die Breiten der Wege auf Schiffen fest. Es werden zahlreiche zusätzliche Ausnahmen aufgenommen. Demnach kann die vorgesehene

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