Full text: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zur Durchführung des Integrationsgesetzes (Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung - IntG-DV); Geschäftszahl: BMEIA-AT.4.36.42/0117-VIII.2b/2019

Bundesministerium Europa, Integration und Äußeres - BMEIA VIII.2b - Rechtsangelegenheiten Integration Minoritenplatz 8 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMEIA- AT.4.36.42./01 17-VIII.2b/2019 BAK-Stg/AMI Johannes Peyrl DW 12687 DW 142411 16.08.2019 Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zur Durchführung des Integrationsgesetzes (Integrationsgesetz- Durchführungsverordnung – IntG-DV) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Verordnungsentwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Allgemeines Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Integrationsvereinbarungs-Verordnung durch die Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV) ersetzt werden. Die Erlassung dieser Verordnung ist notwendig, da vor einiger Zeit die Integrationsvereinbarung im Integrationsgesetz (IntG) um die „Werteteile“ ergänzt wurde, nunmehr aber die Prüfungen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung jedenfalls vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchgeführt wird bzw auch andere Deutschkurse, die etwa für den Bezug der Sozialhilfe relevant sein können, vom ÖIF zertifiziert werden. Gegen die Erlassung dieser Verordnung wird daher kein Einwand erhoben. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll klargestellt werden, dass (entsprechend der Vorgaben in § 16b IntG) Zertifizierungen von Kursträgern zur Durchführung von Deutschkursen – vom Sprachniveau A0 (Alphabetisierung) bis zum Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – vom ÖIF vorzunehmen sind. Die Zertifizierungszuständigkeit des ÖIF gilt damit für alle sprachqualifizierende Sachleistungen, die im Rahmen der Integrationsvereinbarung sowie der Sozialhilfe (§ 5 Abs 9 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) angeboten werden sollen. Die ohnehin schon dominante Stellung des beim BMEIA angesiedelten Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) im Integrationsgeschehen wird damit weiter verfestigt. In grundsätzlicher Hinsicht ist

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