Bundesministerium
Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
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BMASGK-
92101/0010-
IX/A/3/2019
BAK/BP Kurt Kremzar DW 13104 DW 143104 02.09.2019
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz betreffend die Übernahme von Aufgaben der
Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch Schulärztinnen
und Schulärzte (SchulÄ-VO 2019)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Der vorliegende Verordnungsentwurf normiert die Grundlagen für die Übernahme von
Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für SchülerInnen durch SchulärztInnen gemäß § 66
Schulunterrichtsgesetz.
Das Wichtigste in Kürze:
Die BAK erhebt grundsätzlich keinen Einwand gegen den vorliegenden Verordnungsentwurf.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Im Zusammenhang mit dem kostenfreien Impfprogramm des Bundes, der Länder und
Sozialversicherungsträger muss darauf hingewiesen werden, dass zwar eine Dokumentation
über die durchgeführte Impfung zu erfolgen hat, die VO aber keine verpflichtende Beratung
der Eltern über die Notwendigkeit einer Impfung sowie die Dokumentation darüber vorsieht.
Die in § 4 Abs. 2 der Verordnung aufgezählten, zu erhebenden Gesundheitsdaten betreffen
(selbstverständlich nach wie vor wichtige) Daten wie zB Ernährung und Bewegung. Ein