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Die Position der BAK im Detail
In einem neuen Verordnungsvorschlag schlägt die Europäische Kommission einen
Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für
das Euro-Währungsgebiet vor.
Wie die BAK bereits in ihrer Stellungnahme zum Mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021 – 2027
vom 12.09.2018 festgestellt hat, ist der Vorschlag für ein Haushaltsinstrument für Konvergenz
und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet klar abzulehnen.
Zu den Zielen des Kommissionsvorschlags
Artikel 3 der vorgeschlagenen Verordnung hält fest, dass diese zur Konvergenz und
Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften beitragen soll. Dazu soll ein Steuerungsrahmen
festgelegt werden, der für das geplante Haushaltsinstrument maßgebend ist.
Jedoch ist schon die Grundlage des Steuerungsrahmens, nämlich die derzeitige
Ausgestaltung des Europäischen Semesters, als ungeeignet zu verwerfen. Die
länderspezifischen Empfehlungen stellen eine Aneinanderreihung von Forderungen dar, die
vielfach als willkürlich, sachlich ungerechtfertigt und überdies sozial unausgewogen
erscheinen. Sie stehen zudem auch den in den EU-Verträgen verankerten sozialen Zielen bzw
einer wohlstandsorientierten Politik entgegen. Das zeigen frühere Empfehlungen der
Kommission, in denen zB eine Dezentralisierung der Kollektivvertragssysteme oder auch eine
Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Pensionsantrittsalters – dies sogar entgegen
eigenen empirischen Berechnungen – empfohlen worden ist. Die BAK fordert daher eine
Neuausrichtung des Europäischen Semesters, die sich am sogenannten magischen Vieleck
für eine wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik orientiert.
Die länderspezifischen Empfehlungen, auf denen die sogenannten länderspezifischen
Leitlinien fußen sollen, betreffen mittlerweile fast zur Hälfte die Bereiche Soziales,
Beschäftigung, Bildung, Gleichstellung, Gesundheit, Langzeitpflege, Pensionen, Armut und
soziale Exklusion. Es besteht die Gefahr, dass die Umsetzung dieser Empfehlungen einer
wohlstandsorientierten Politik zuwiderlaufen könnte. Insbesondere weist das falsche
Verständnis von „Wettbewerbsfähigkeit“ in diese Richtung. In diesem Zusammenhang ist aus
Sicht der BAK zu befürchten, dass wie schon in der Vergangenheit etwa vor einer notwendigen
Anhebung von (Mindest-)Löhnen gewarnt werden würde oder erneut eine Dezentralisierung
von Kollektivvertragssystemen vorangetrieben werden könnte. Ähnlichkeiten zur Systematik,
wie sie im Rahmen der Finanzkrise an den von der Krise besonders stark betroffenen
Mitgliedsländern durch „Memoranda of Understanding“ erprobt wurde, sind jedenfalls zu
erkennen.
Aus dem vorliegenden Verordnungsentwurf ist schließlich nicht annähernd herauszulesen,
welche konkreten Maßnahmen letztlich unterstützt werden sollen. Aufgrund der derzeitigen
Architektur und Ausrichtung des europäischen Semesters können jederzeit nachteilige
„Reformen“ für ArbeitnehmerInnen drohen. Es ist weder sinnvoll noch akzeptabel, dass aus