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dem EU-Budget, welches letztlich zu einem überwiegenden Teil von den europäischen
ArbeitnehmerInnen finanziert wird, Reformen unterstützt werden, die zu einem Abbau von
Schutzstandards für Beschäftigte führen können.
Verfahren zur Festlegung der länderspezifischen Leitlinien widerspricht
demokratiepolitischen Anforderungen
Höchst problematisch ist ferner das Prozedere rund um die Festlegung, welche konkreten
Maßnahmen als unterstützungswürdig eingestuft werden sollen. Nach Artikel 5 nimmt der Rat
auf Vorschlag der Kommission eine entsprechende Empfehlung an. Im Rat nehmen dabei nur
die VertreterInnen der Euro-Mitgliedstaaten teil. Damit steht das Verfahren im Widerspruch
zum von der designierten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten
„neuen Schwung für die Demokratie in Europa“: Eine direkte Einbindung des Europäischen
Parlaments und der Sozialpartner in den Entscheidungsprozess zur Festlegung der
unterstützungswürdigen Reformen ist nicht vorgesehen. Dem Europäischen Parlament wird
in Artikel 8 lediglich ein Anhörungsrecht eingeräumt. Den Sozialpartnern kommen keine
Mitspracherechte zu, obwohl die Reformmaßnahmen ihre Mitglieder unmittelbar betreffen
können.
Aus Sicht der BAK widerspricht dieses Verfahren demokratiepolitischen Anforderungen und
ist daher strikt abzulehnen.
Zusätzlicher Bürokratieaufwand
Nicht zuletzt ist der Verordnungsvorschlag auch ausgesprochen bürokratisch. Die
Entscheidung über die länderspezifischen Leitlinien auf EU-Ebene sowie die Beantragung und
die spätere Abwicklung der Förderung auf Mitgliedstaaten-Ebene bedeutet einen erheblichen
unnötigen Verwaltungsaufwand, dessen Mehrwert nicht erkennbar ist.
Schlussfolgerung
Die BAK lehnt den Verordnungsvorschlag über ein Haushaltsinstrument für Konvergenz und
Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet daher aus den genannten Gründen klar
ab.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anmerkungen bei den mit dem Rechtsvorschlag
verbundenen Arbeiten auf EU-Ebene.