Full text: UNECE Aarhus-Konvention; Entwurf des zweiten Fortschrittsberichts Österreichs an den Einhaltungsausschuss (Aarhus Convention Compliance Committee - ACCC)

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus Sektion I - Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung I/1 – Anlagenbezogener Umweltschutz, Umweltbewertung und Luftreinhaltung Stubenbastei 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMNT-UW. 1.4.1/0038- I/1/2019 UV/GSt/HO/SP Werner Hochreiter DW 12624 DW 142624 24.09.2019 UNECE Aarhus-Konvention; Entwurf des zweiten Fortschrittsberichts Österreichs an den Einhaltungsausschuss (Aarhus Convention Compliance Committee - ACCC) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Zusammenfassung: Die Vertragsstaatenkonferenz der UNECE Aarhus-Konvention über die Öffentlichkeits- beteiligung in Umweltangelegenheiten hat Österreich 2014 und neuerdings 2017 förmlich gerügt, dass die Konvention nicht ausreichend umgesetzt sei. Deswegen muss Österreich jährlich über die Fortschritte dabei berichten. So beschreibt der Entwurf einige gesetzgeberische Vorhaben auf der Bundesebene wie in den Bundesländern, die kürzlich abgeschlossen bzw in Angriff genommen worden sind. Allerdings bleibt er an der Oberfläche und vermeidet jede inhaltliche Auseinandersetzung, inwieweit damit auch der Rüge entsprochen ist. Ein redliches Bemühen, der gebotenen umfassenden Umsetzung der Aarhus- Konvention ein substanzielles Stück näher zu kommen, war schon damals auf Bundesebene nicht wahrnehmbar. Die Bundesländer zeigten zudem wenig Neigung, sich auf ein bundeseinheitliches Vorgehen zu verständigen. Mit diesem zaudernden und zersplitterten Vorgehen werden die Rechtsunsicherheiten für Investoren eher noch vergrößert statt verringert.

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