Bundesministerium für
Nachhaltigkeit und Tourismus
Sektion I - Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung I/1 – Anlagenbezogener
Umweltschutz, Umweltbewertung und
Luftreinhaltung
Stubenbastei 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMNT-UW.
1.4.1/0038-
I/1/2019
UV/GSt/HO/SP Werner Hochreiter DW 12624 DW 142624 24.09.2019
UNECE Aarhus-Konvention; Entwurf des zweiten Fortschrittsberichts
Österreichs an den Einhaltungsausschuss (Aarhus Convention Compliance
Committee - ACCC)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Zusammenfassung:
Die Vertragsstaatenkonferenz der UNECE Aarhus-Konvention über die Öffentlichkeits-
beteiligung in Umweltangelegenheiten hat Österreich 2014 und neuerdings 2017 förmlich
gerügt, dass die Konvention nicht ausreichend umgesetzt sei. Deswegen muss Österreich
jährlich über die Fortschritte dabei berichten. So beschreibt der Entwurf einige
gesetzgeberische Vorhaben auf der Bundesebene wie in den Bundesländern, die kürzlich
abgeschlossen bzw in Angriff genommen worden sind. Allerdings bleibt er an der Oberfläche
und vermeidet jede inhaltliche Auseinandersetzung, inwieweit damit auch der Rüge
entsprochen ist. Ein redliches Bemühen, der gebotenen umfassenden Umsetzung der Aarhus-
Konvention ein substanzielles Stück näher zu kommen, war schon damals auf Bundesebene
nicht wahrnehmbar. Die Bundesländer zeigten zudem wenig Neigung, sich auf ein
bundeseinheitliches Vorgehen zu verständigen. Mit diesem zaudernden und zersplitterten
Vorgehen werden die Rechtsunsicherheiten für Investoren eher noch vergrößert statt
verringert.