Full text: VO mit der die BlutspendeVO geändert wird

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMASGK 93310/0005 IX SV-GSt Christa Marischka DW 12408 DW 12695 22.10.2019 Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung – BSV) geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des Entwurfs einer Verordnung, mit der die Blutspendeverordnung geändert werden soll und nimmt dazu wie folgt Stellung: Am 19.9.2019 hat der Nationalrat in seiner 88. Sitzung Erleichterungen bei mobilen Blutspendeaktionen (Antrag Nr 927/2019) dahingehend beschlossen, dass nicht nur die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von SpenderInnen, sondern auch die Gewinnung von Vollblutspenden durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung erfolgen kann. Mit dieser Gesetzesinitiative soll die Versorgungssicherheit in Österreich gewährleistet werden. Diese im Blutsicherheitsgesetz beschlossene Änderung findet nunmehr in der vorliegenden Verordnung dahingehend Eingang, als die Verordnung sowohl den Gesundheitsschutz der SpenderInnen, als auch die Qualitätssicherheit von Blut und Blutbestandteilen betrifft. Aus PatientInnensicht ist jedenfalls zu fordern, dass die derzeit bestehenden hohen Sicherheitsstandards auch zukünftig eingehalten werden. Die Anerkennung der Kompetenz des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Krankenpflege wird ausdrücklich begrüßt. Es gilt jedoch zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen (im Rahmen einer Fort- oder Weiterbildung bzw Spezialisierung) zur Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards erforderlich sind.

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