Bundesministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMASGK
93310/0005 IX
SV-GSt Christa Marischka DW 12408 DW 12695 22.10.2019
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend den
Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und
Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung – BSV) geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des Entwurfs einer Verordnung,
mit der die Blutspendeverordnung geändert werden soll und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Am 19.9.2019 hat der Nationalrat in seiner 88. Sitzung Erleichterungen bei mobilen
Blutspendeaktionen (Antrag Nr 927/2019) dahingehend beschlossen, dass nicht nur die
Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von SpenderInnen, sondern auch die Gewinnung
von Vollblutspenden durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung erfolgen kann. Mit dieser Gesetzesinitiative soll die
Versorgungssicherheit in Österreich gewährleistet werden.
Diese im Blutsicherheitsgesetz beschlossene Änderung findet nunmehr in der vorliegenden
Verordnung dahingehend Eingang, als die Verordnung sowohl den Gesundheitsschutz der
SpenderInnen, als auch die Qualitätssicherheit von Blut und Blutbestandteilen betrifft.
Aus PatientInnensicht ist jedenfalls zu fordern, dass die derzeit bestehenden hohen
Sicherheitsstandards auch zukünftig eingehalten werden. Die Anerkennung der Kompetenz
des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Krankenpflege wird ausdrücklich begrüßt. Es gilt
jedoch zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen (im
Rahmen einer Fort- oder Weiterbildung bzw Spezialisierung) zur Einhaltung der geltenden
Sicherheitsstandards erforderlich sind.