Full text: Einladung zur Stellungnahme (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 )

Budesministerium Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Museumstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMVRDJ- Z16.800/009-I 6/2019 RS/Va/Be Vazny-König DW 12698 DW 142698 15.11.2019 Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, dass EIRAG, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungs- und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Zusammenfassung Die BAK hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die geplanten Änderungen. Ein Schutz von ArbeitnehmerInnen, welche Meldungen wegen eines Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erstatten, muss arbeitsrechtlich vorgesehen und mit ausreichender Wirksamkeit ausgestattet sein. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlagen des RATG erscheint angesichts regelmäßig erfolgender Inflationsanpassungen der Ansätze des Rechtsanwaltstarifs überschießend. Die Strafen gemäß der Rechtsanwalts- Disziplinarordnung liegen deutlich unter den Strafmaßen bei anderen Berufsgruppen, hier sollte eine Gleichstellung erfolgen. Inhalt des Entwurfs Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 soll die 5. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2018/843 umgesetzt werden. Dafür sind bestimmte Anpassungen in den Berufsrechten der Rechtsanwälte und Notare erforderlich.

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