Bundesministerium
Verfassung, Reformen,
Deregulierung und Justiz
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1070 Wien
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BMVRDJ-
S751.007/0001
-IV 272019
RS/Ei/Be Eisner DW 12698 DW 142698 02.12.2019
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit
Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz - INÜG) erlassen
sowie das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs-
und Rechtshilfegesetz (ARHG), das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit
mit dem Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesgesetz über die
Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten und das Börsegesetz 2018
geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2019)
Der vorliegende Gesetzesentwurf hat folgende Schwerpunkte
1. Schaffung der nötigen innerstaatlichen Bestimmungen zur Umsetzung und Durchführung
des Übereinkommens zwischen der EU und der Republik Island und dem Königreich
Norwegen über das Übergabe- bzw. Auslieferungsverfahren zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (INÜG).
2. Umsetzung der Verordnung 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates
betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen (Eurojust).
ad 1.
Es sollen mit diesem Gesetzesentwurf die notwendigen innerstaatlichen Bestimmungen zur
Umsetzung und Durchführung des Übereinkommens zwischen der EU und der Republik
Island und dem Königreich Norwegen geschaffen werden, sodass der Auslieferungsverkehr
verfahrensrechtlich an das EU-JZG angenähert wird. Im EU-JZG ist eine ausdrückliche
Umsetzung über den Europäischen Haftbefehl zwischen den Mitgliedstaaten und die
Übergabe- bzw. Auslieferungsverfahren vorgesehen. Der Europäische Haftbefehl stützt sich