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Dies würde nach sich ziehen, dass die Prüfungskandidaten/innen bei der theoretischen
Prüfung im Gegenstand „Arbeiten in Zusammenhang mit der Belegorganisation oder der
Verbuchung laufender Geschäftsfälle durchzuführen“ keine Kenntnisse mehr vorweisen
könnten. Nach den vorliegenden Entwürfen könnte eine Prüfung für die „Verbuchung
laufender Geschäftsfälle“ nur mehr in den Lehrberufen Finanz- und
Rechnungswesenassistenz, Immobilienkaufmann/-frau, im Schwerpunkt
Immobilienverwaltung und in der Steuerassistenz durchgeführt werden. Auch eine Prüfung im
„Zusammenhang mit der Belegorganisation“ könnte, nach den vorliegenden
Berufsbildentwürfen nicht mehr in allen Lehrberufen abgehalten werden.
Wie bereits mehrfach angeführt, muss nach Ansicht der BAK gewährleistet sein, dass in
kaufmännischen Berufen auch kaufmännische Inhalte vermittelt werden. Die BAK ersucht
daher, wie bereits zu den jeweiligen Ausbildungsentwürfen angeführt, die
dementsprechenden kaufmännischen Inhalte in die Berufsbilder aufzunehmen, um zu
gewährleisten, dass auch in der Berufsschule die Kompetenzen vermittelt und bei der
theoretischen Prüfung diese Inhalte auch geprüft werden können.