Full text: VO des Sozialministeriums, mit der für das Jahr 2020 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2020) und VO für die Zulassung von Besonders Hochqualifizierten für das Jahr 2020

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Stubenrin 1 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMASGK- 433.0001/00 31-VI/B/72019 BAK-Stn-AMI Franjo Markovic DW 12742 DW 142474 10.12.2019 Verordnung des Sozialministeriums, mit der für das Jahr 2020 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2020) und VO für die Zulassung von Besonders Hochqualifizierten für das Jahr 2020 Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung der Verordnungsentwürfe und nimmt dazu wie folgt Stellung: Allgemeines zur Expansion der Mangelberufsliste Nach der letztjährigen Ausweitung sowie Regionalisierung der Mangelberufsberufsliste erfolgt mit der Fachkräfte-Verordnung 2020 eine neuerliche Erhöhung der Berufe von 45 auf 54. Auch die Liste in den Bundesländern ist insgesamt länger geworden. In Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg etwa werden inzwischen VerkäuferInnen im Handel als Mangelberuf geführt. Die Verordnung für die Zulassung von besonders Hochqualifizierten, die 2019 erstmals erlassen wurde, hat ebenso eine Erweiterung erfahren. Hinzu gekommen ist die Berufsgruppe „Sozial- und WirtschaftswissenschafterInnen sowie wissenschaftliche StatistikerInnen“. Begründet wird die neuerliche Zunahme der Mangelberufe abermals mit der Stellenandrangs- ziffer. Die genannten Berufe weisen eine Stellenandrangsziffer bis maximal 1,5 auf. Berufe, deren Wert darüber liegt, wurden nicht herangezogen. Da die Mangelberufsliste nach arbeitsmarktpolitischen Kriterien erhoben wird, ersucht die BAK, die entsprechenden Unterlagen dem Verordnungsentwurf beizulegen. Eine ordentliche Begutachtung ist ansonsten nicht möglich. Ferner erinnern wir in diesem Zusammenhang an unseren Kritikpunkt aus dem Vorjahr: Nur den Stellenandrang zu betrachten, ist zu wenig.
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