Bundesministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz
Stubenrin 1
1010 Wien
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BMASGK-
433.0001/00
31-VI/B/72019
BAK-Stn-AMI Franjo Markovic DW 12742 DW 142474 10.12.2019
Verordnung des Sozialministeriums, mit der für das Jahr 2020 Mangelberufe
für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden
(Fachkräfteverordnung 2020) und VO für die Zulassung von Besonders
Hochqualifizierten für das Jahr 2020
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung der Verordnungsentwürfe und
nimmt dazu wie folgt Stellung:
Allgemeines zur Expansion der Mangelberufsliste
Nach der letztjährigen Ausweitung sowie Regionalisierung der Mangelberufsberufsliste erfolgt
mit der Fachkräfte-Verordnung 2020 eine neuerliche Erhöhung der Berufe von 45 auf 54. Auch
die Liste in den Bundesländern ist insgesamt länger geworden. In Oberösterreich, Salzburg,
Tirol und Vorarlberg etwa werden inzwischen VerkäuferInnen im Handel als Mangelberuf
geführt.
Die Verordnung für die Zulassung von besonders Hochqualifizierten, die 2019 erstmals
erlassen wurde, hat ebenso eine Erweiterung erfahren. Hinzu gekommen ist die Berufsgruppe
„Sozial- und WirtschaftswissenschafterInnen sowie wissenschaftliche StatistikerInnen“.
Begründet wird die neuerliche Zunahme der Mangelberufe abermals mit der Stellenandrangs-
ziffer. Die genannten Berufe weisen eine Stellenandrangsziffer bis maximal 1,5 auf. Berufe,
deren Wert darüber liegt, wurden nicht herangezogen. Da die Mangelberufsliste nach
arbeitsmarktpolitischen Kriterien erhoben wird, ersucht die BAK, die entsprechenden
Unterlagen dem Verordnungsentwurf beizulegen. Eine ordentliche Begutachtung ist
ansonsten nicht möglich. Ferner erinnern wir in diesem Zusammenhang an unseren
Kritikpunkt aus dem Vorjahr: Nur den Stellenandrang zu betrachten, ist zu wenig.