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Die Festlegungen bzw Beschränkungen der Nutzung nach Gebrauchsabgabe Post D Ziffer 5
(…Nutzung des öffentlichen Grundes für den kommerziellen Verkauf, die kommerzielle
Vermittlung des Verkaufes, den sonstigen kommerziellen Vertrieb von Eintrittskarten…)
werden zur Kenntnis genommen.
Vorgaben zur einheitlichen Ausgestaltung kommerziell genutzter Flächen werden befürwortet.
So zB die einheitliche Möblierung innerhalb einer genehmigten Fläche, die Durchgangshöhe
unter den Schirmen im Bereich von 220 bis 240 cm, das Verbot von offen verlegten
Versorgungsleitungen und Podesten sowie das Konzept des "Offenen Schanigartens“ etc.
Grundsätzlich regt die AK aus Gründen der Nachvollziehbarkeit an, die Legenden der
Zonierungsverordnungen bzw Planungsgrundlagen an die tatsächlich dargestellten
Planinhalte anzupassen. So sollten zB Zonen für temporäre, nicht ortsfeste Verkaufsstände -
da diese nicht vorgesehen sind - auch nicht in der entsprechenden Legende aufscheinen.
Ziel der in die Zukunft gerichteten Nutzungskonzepte und Zonierungspläne muss es sein, die
städtischen Planungsleitlinien in die Praxis umzusetzen und attraktive, tragfähige
Entwicklungen im öffentlichen Raum sicherstellen ohne dabei Bevölkerungsgruppen
auszuschließen. Insbesondere soll eine praktikable Grundlage für eine ausgewogene
Berücksichtigung der vielfältigen Ansprüche an den öffentlichen Raum geschaffen, dem
massiven kommerziellen Druck entgegengewirkt und Entwicklungsmöglichkeiten für
nichtkommerzielle Nutzungen (Möblierung, Radabstellanlagen, Kinderspielflächen,
Begrünung) offengehalten werden.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen und Anregungen.