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Beirats zu folgen – sowie allgemein das Zusammenwirken von Generalversammlung
(auf welcher i.d.R. nach entsprechenden Anträgen das weitere Vorgehen in div.
Belangen durch Mehrheitsbeschluss entschieden wird) und Beirat sind jedenfalls vor
Einrichtung mit 1. Juli 2021 zu definieren.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.