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Auch wenn die Regelungen zur Familienbeihilfe nicht im Zuständigkeitsbereich des Wissen-
schaftsministers liegen, weist die BAK an dieser Stelle darauf hin, dass entsprechende Rege-
lungen, insbesondere eine Anhebung der Altersgrenze sowie Fristerstreckungen, auch für die
Familienbeihilfe umgesetzt werden müssen. Der Wissenschaftsminister wird ersucht, diesbe-
züglich mit der zuständigen Ministerin entsprechende Maßnahmen aufzusetzen.
Alle Maßnahmen müssen im Hochschulsektor offensiv kommuniziert werden und im Sinne der
Studierenden und unter Beachtung der sozialen Dimension umgesetzt werden, um nicht be-
reits benachteiligte Gruppen noch weiter zu belasten. Darüber hinaus ist darauf zu achten, die
Österreichische Hochschülerinnenschaft (ÖH) als gesetzliche Interessenvertretung der Stu-
dierenden bei der Umsetzung der Maßnahmen von Anfang an einzubeziehen.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen und Anregungen.