Seite 3
Sicherheit darüber gewährleisten zu können. Wichtige Fragen (wie zB: was muss mit eigenem
Personal erbracht werden, was darf ausgelagert werden, wo dürfen Server stehen, wer darf
diese betreiben, wie verhält es sich mit allfälligen Systemkomponenten in Cloudnetzwerken
etc) bleiben dabei großteils unbeantwortet, selbst wenn die Bedingung erfüllt ist, dass
Betreiber eigene Räumlichkeiten in der EU zur Verfügung stellen. Gerade bei diesen
essentiellen sicherheitsrelevanten Komponenten eines 5G Netzes sollte deshalb mit
genaueren Vorgaben und Präzisierungen Klarheit geschaffen werden.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.