Full text: Entw VO der RTR-GmbH über Verpflichtungen elektronischer Kommunikationsnetze u elektronischer Kommunikationsdienste im Zusammenhang mit Mindestsicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung von 5G-Netzen u mit Informationspflichten bei Sicherheitsvorfällen

Seite 3 Sicherheit darüber gewährleisten zu können. Wichtige Fragen (wie zB: was muss mit eigenem Personal erbracht werden, was darf ausgelagert werden, wo dürfen Server stehen, wer darf diese betreiben, wie verhält es sich mit allfälligen Systemkomponenten in Cloudnetzwerken etc) bleiben dabei großteils unbeantwortet, selbst wenn die Bedingung erfüllt ist, dass Betreiber eigene Räumlichkeiten in der EU zur Verfügung stellen. Gerade bei diesen essentiellen sicherheitsrelevanten Komponenten eines 5G Netzes sollte deshalb mit genaueren Vorgaben und Präzisierungen Klarheit geschaffen werden. Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.
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