Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Forschung
Minoritenplatz 5
1020 Wien
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2020-0.277.
566
BAK/BP Olivia Kaiser DW 12641 DW 142641 12.05.2020
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
über die Festlegung von Fristen und Kriterien für Eignungs-, Aufnahme- und
Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtun-
gen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen
und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21 (COVID-19-Hochschul-
Aufnahmeverordnung – C-HAV)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Der vorliegende Entwurf legt die Rahmenbedingungen in der aktuellen Situation rund um CO-
VID-19 für die Durchführung von Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Univer-
sitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-
Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21 fest.
Dabei soll ein einheitlicher, zeitlicher Rahmen für die Durchführung, Mindestkriterien für Si-
cherheitsvorkehrungen definiert, eine Ermächtigung für eine Abänderung bzw. Neufestlegung
von Terminen, Fristigkeiten und Verfahrensregelungen normiert, eine Sondervorschrift für das
Aufnahmeverfahren für die Studien Human- und Zahnmedizin festgelegt und eine Sondervor-
schrift für die Durchführung von Aufnahmeverfahren an Fachhochschulen aufgenommen wer-
den.
Das Wichtigste in Kürze:
• Schulische Leistungen dürfen im Rahmen von Aufnahmeverfahren nicht als neues