Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-0.272.
905
BAK/BP Martha Eckl DW 13139 DW 143139 2.6.2020
Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG)
geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen (PHG) erlassen wird
und das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) sowie das Hochschulgesetz
2005 geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung der Entwürfe und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt der Entwürfe:
Die Entwürfe betreffen die Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen zur externen
Qualitätssicherung im Hochschulbereich, die Aufnahme der öffentlichen Pädagogischen
Hochschulen und anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen in das System der
externen Qualitätssicherung nach HS-QSG, die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grund-
lagen der Fachhochschulen sowie die Neufassung und Weiterentwicklung der gesetzlichen
Grundlagen der Privathochschulen und Privatuniversitäten.
Das Wichtigste in Kürze:
• Die Änderungen im Sinne einer erhöhten Transparenz für StudienwerberInnen und
Studierende, wie z.B. verpflichtende Veröffentlichung der Ausbildungsverträge, werden be-
grüßt, müssen allerdings noch ausgebaut werden.
• Die Erweiterung des hochschulischen Angebots in Form eines zusätzlichen Typus
„Privathochschule“ wird nicht befürwortet.
• Die BAK spricht sich gegen die Möglichkeit des „Kaufs“ von FH-Studiengängen/-plät-
zen durch private außerhochschulische Rechtsträger aus.