Full text: Entwurf eines Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden (Ethikunterricht);

Seite 2 Das Wichtigste in Kürze Die BAK begrüßt grundsätzlich die Etablierung eines Ethikunterrichts, in dem eine pluralistische Wertevermittlung stattfindet und gesellschaftliche, soziale, ökologische, ökonomische, politische und kulturelle Verhältnisse thematisiert werden. Auch in der Wirtschafts- und Arbeitswelt spielen ethische Fragen eine große Rolle. Aus Sicht der BAK bedürfen einige Punkte im Entwurf aber noch einer Überarbeitung bzw Ergänzung: ? Als BAK ist es uns ein Anliegen, dass die Schule die jungen MitbürgerInnen bestmöglich auf das Leben in unserer Gesellschaft vorbereitet. Die Diskurse und Aushandlungsprozesse um die Werte und Grundlagen des Zusammenlebens sollten jedoch gemeinsam als Klasse geführt werden, egal ob jemand katholisch, evangelisch, jüdisch, muslimisch oder konfessionsfrei ist. In einer aufgeklärten, pluralistischen Gesellschaft ist ein neutraler Rahmen, in dem junge Menschen mit Andersdenkenden diskutieren und reflektieren, unerlässlich. Das Unterrichtsfach Ethik für alle kann genau diesen Rahmen bieten. Aus diesem Grund greift der vorliegende Entwurf eines Ethikunterrichts nur als Ersatz-Pflichtgegenstand für den bereits bestehenden Religionsunterricht zu kurz. Denn dadurch ist genau dieser konfessionsübergreifende bzw unabhängig von Konfessionszugehörigkeit stattfindende Dialog nicht möglich. Zudem wird jenen SchülerInnen, die am Religionsunterricht teilnehmen, die Möglichkeit genommen, mit konfessionslosen bzw KlassenkollegInnen anderer Konfessionen über ethische Fragestellungen unter pädagogischer Anleitung zu diskutieren. ? Um einen gemeinsamen Unterricht qualitätsvoll umzusetzen, bedarf es einer fundierten LehrerInnenausbildung in einem entsprechenden Lehramtsstudium, vorzugsweise im Bereich der Philosophie. Im Bewusstsein der langjährigen Übung in Österreich und internationaler Verpflichtungen sei angemerkt, dass die Wertevermittlung in einer säkularen, aufgeklärten und pluralistischen Gesellschaft unter Berücksichtigung der Religionsgemeinschaften, aber nicht ausschließlich durch VertreterInnen dieser erfolgen kann. ? Die BAK sieht die aktuell vorgesehene nicht gemeinsame Einführung des Unterrichtsgegenstands Ethik und des damit verbundenen Lehramtsstudiums kritisch. Denn somit ist Ethik zwar formal Unterrichtsfach, von pädagogisch-didaktischer Seite allerdings weiterhin noch nicht den anderen Fächern gleichgestellt. Zurzeit gibt es für das Fach Ethik noch keine ausreichende Anzahl ausgebildeter Lehrkräfte. Die durch das BMBWF veranlasste „Aufschulung“ von Lehrkräften für das Unterrichten des Faches Ethik, etwa durch Lehrgänge an den Pädagogischen Hochschulen, ist zwar begrüßenswert. Es bedarf aber nicht nur einer flächendeckenden Weiterbildung der Lehrkräfte, sondern auch der Einrichtung eines eigenständigen Lehramtsstudiums, welches laut BMBWF erst mittelfristig (frühestens mit Beginn des Studienjahres 2022/23)

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