Bundesministerium für Landwirtschaft,
Regionen und Tourismus
Abteilung Rechtsdienst 1
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: bernd.hoechtl@bmlrt.gv.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.305.994
WP-GSt/Bu/Kl Maria Burgstaller DW 12165 DW 142165 12.06.2020
Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus, mit der die Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche
Erzeugnisse geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Mit der Verordnung wird die Beihilfe für Schulmilch erhöht und es werden weitere
Begünstigungen für die Abgabe von Schulmilch und Schulobst geschaffen.
Wir nehmen die Änderungen zur Kenntnis, weisen jedoch darauf hin, dass die geplanten
Begünstigungen an die BeihilfebezieherInnen den SchülerInnen zugutekommen müssen.
Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Erhöhung der Beihilfe an die
SchulmilchlieferantInnen von 40 Euro/100 kg Milch auf 60 Euro/100 kg Milch durch eine
entsprechende Preissenkung der Schulmilch an die SchülerInnen vollständig weitergegeben
werden muss. Die geplante Evaluierung der Maßnahme sollte die Preisentwicklung darstellen.
Darüber hinaus sollte bei der Auswahl von LieferantInnen und Produkten verstärkt auf
regionale Wertschöpfung und auf arbeitnehmerInnenfreundliche Unternehmen geachtet
werden. Unternehmen, die von den Schulobst- und Gemüsebeihilfen profitieren, müssen auch
die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für ErntearbeiterInnen garantieren.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.