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Die Position der BAK im Detail
Die BAK erinnert an ihre Stellungnahme zum Vorschlag über den „Mehrjährigen EU-
Finanzrahmen 2021 – 2027: Ein Haushalt, der Europa eint“ vom September 2018, die eine
Reihe von Forderungen und Positionen der BAK enthält, deren Relevanz beispielsweise im
Sozial- und Beschäftigungsbereich sowie in der Konjunkturpolitik gerade im Zuge der
COVID19-Krise noch deutlicher wird. .1
Die beiden neuen Kommissionsmitteilungen stellen erhebliche Anpassungen zu den
bisherigen Verhandlungen über den EU-Haushaltsrahmen dar. Die BAK macht zu den neuen
Vorschlägen folgende Anmerkungen:
Die Europäische Kommission führt drei Maßnahmenpakete an, die den Weg aus der
Rezession unterstützen sollen:
Das erste Maßnahmenpaket umfasst eine Maximalsumme von 540 Mrd € und besteht aus
drei Instrumenten:
? dem SURE-Programm, das insbesondere Unterstützung für Kurzarbeit geben soll, mit
einem Umfang von 100 Mrd €;
? dem Programm der Europäischen Investitionsbank zur Unterstützung von Klein- und
Mittelunternehmen in Höhe von 200 Mrd € sowie
? dem ESM-Pandemie-Krisenprogramm, das ein Maximalvolumen von 240 Mrd € umfassen
kann, abhängig vom unwahrscheinlichen Fall, dass alle Mitgliedsländer ihre Kreditlinie in
der Höhe von 2 % ihres BIPs ausschöpfen.
Dieses Paket wurde im Europäischen Rat bereits am 23. April 2020 verabschiedet und ist
nicht Teil dieser Stellungnahme. Zu dem aus beschäftigungspolitischer Sicht besonders
relevanten Programm SURE verweisen wir auf die BAK-Stellungnahme vom 14. Mai 2020.2
Im Zentrum der Diskussion stehen nun die neuen Vorschläge zum Konjunkturprogramm „Next
Generation EU“ mit einem Volumen von 750 Mrd € und ein überarbeiteter EU-Finanzrahmen,
der einen Umfang von 1.100 Mrd € haben soll. Auf diese beiden Initiativen geht die BAK in
dieser Stellungnahme näher ein.
Der Europäische Aufbauplan Next Generation EU
Der vorgelegte Next Generation EU-Konjunkturplan sieht eine Mittelausstattung von
500 Mrd € (rund 3,6 % des EU-BIPs) in Form von Zuschüssen sowie 250 Mrd € in Form von
1 Vgl. Positionspapier der Bundesarbeitskammer zum EU-Finanzrahmen vom September 2018,
https://www.akeuropa.eu/sites/default/files/2018-10/Mehrjähriger%20EU-Finanzrahmen%20202-
2027%20Ein%20Haushalt%2C%20der%20Europa%20eint.pdf
2 Vgl. Stellungnahme der Bundesarbeitskammer vom 14. Mai 2020 zum Vorschlag zur Schaffung eines
Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der
durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) COM(2020) 139 final vom 02.04.2020,
https://wien.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/eu/positionspapiere/EU-Kurzarbeitsinstrument_Sure.html