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Stellungnahme der BAK zum Entwurf:
Für die BAK erscheint die vorgeschlagene Maßnahme geeignet, einen Beitrag dazu zu leisten,
die Investitionstätigkeit der Unternehmen in Österreich zu unterstützen und damit positive
gesamtwirtschaftliche Effekte zu erzielen – auch was die Beschäftigung betrifft. Wie Studien
zeigen, wirken solche Maßnahmen ökonomisch vorteilhafter als etwa eine generelle Senkung
des Körperschaftssteuersatzes. Als befristete Maßnahme (von insgesamt max 1 Mrd Euro)
wird die geplante Investitionsprämie daher von der BAK als grundsätzlich vernünftige
Maßnahme zur Konjunkturbelebung gesehen. Bedauerlich ist, dass ausschließlich der
Unternehmenssektor in den Begünstigtenkreis fallen soll – und nicht auch Investitionen von
Vereinen und Gebietskörperschaften, insbesondere Gemeinden.
Von der BAK wird auch positiv eingeschätzt, dass Investitionen, mit denen keine positiven
konjunkturellen Effekte zu erwarten sind – wie etwa die Anschaffung von unbebauten
Grundstücken, Unternehmensübernahmen oder Finanzanlagen – explizit von der
Investitionsprämie ausgeschlossen werden (§ 2 Abs 2).
Die von 7 % auf 14 % verdoppelte Prämie für Investitionen in die Bereiche Klimaschutz,
Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science kann sachlich gerechtfertigt werden. Allerdings
erscheint es für die BAK schwierig, anhand dieser wenig eindeutig bestimmten Begriffe die
angestrebten Ziele tatsächlich erreichen zu können. Der Erfolg wird in hohem Maß von den
genaueren Definitionen der Begriffe Klimaschutz, Digitalisierung und Gesundheit/Life Science
in den von den Ministerien zu entwickelnden Richtlinien abhängen. Nach Ansicht der BAK
müsste dies bereits im Gesetz erfolgen – wie überhaupt der sehr weitreichende Spielraum für
die Ausgestaltung der diesbezüglichen Richtlinien als problematisch angesehen wird.
Dies gilt insbesondere für die Formulierungen im § 2. Aus diesen geht nicht klar hervor, was
genau unter klimaschädlichen Investitionen zu verstehen ist. Etwa ob Investitionen in
betriebsnotwendige Fahrzeuge mit fossilem Antrieb oder auch Sonderfahrzeuge aller Art von
der Investitionsprämie grundsätzlich ausgeschlossen sind. Viele wichtige Wirtschaftsbereiche
Österreichs sind auch in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden und arbeiten
derzeit mit fossiler Energie. Hier ginge es nicht zuletzt darum, Anreize für die Steigerung der
Energieeffizienz zu setzen. Für die Entwicklung der Investitionstätigkeit dieser Unternehmen
und der Beschäftigung ist es entscheidend, dazu im Gesetz zur Investitionsprämie klare
Anreize zu schaffen bzw allenfalls alternative Maßnahmen und Kompensationen vorzusehen.
Die Ausnahmebestimmung in Abs 5, nach der für Investitionen in bestehende Anlagen, durch
die eine substantielle Treibhausgasreduktion erzielt werden kann, die Investitionsprämie in
Anspruch genommen werden kann, lässt viele Fragen offen. Die BAK fordert hierzu im Sinne
der Beschäftigten und der Entwicklungschancen der Unternehmen im energieintensiven
Bereich entsprechende Klarstellungen als Voraussetzung für die zu entwickelnde
Förderungsrichtlinie ein.
Hinweisen möchte die BAK auf die großen Mitnahmeeffekte, die mit dieser Maßnahme
verbunden sind. Dies deshalb, da geplant ist, jegliche Investition zu fördern. Auch dann, wenn
diese von Unternehmen durchgeführt werden, bei denen die COVID-19-Krise zu keiner