Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
IV/ST1 (Kraftfahrwesen)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.309.750
UV/GSt/Ru/SP Richard Ruziczka DW 12423 DW 142423 30.07.2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung geändert
wird (13. Novelle zur FSG-PV)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Mit der oa 13. Novelle zur FSG-PV werden Änderungen einer EU-Richtlinie über
Führerscheinbestimmungen umgesetzt, die bis 1. November 2020 innerstaatlich in Kraft
gesetzt werden sollen. Es geht dabei im Wesentlichen um die Erweiterung der Regelung über
den Entfall der Automatikeinschränkung für alle Führerscheinklassen (außer für
Motorradräder und Zugmaschinen) sowie die Herabsetzung des erforderlichen Hubraums von
Prüfungsfahrzeugen für die Klasse A2 (Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW).
Die BAK erhebt gegen den Entwurf keinen Einwand.