Full text: Einladung zur Stellungnahme (Erlassung des Schusswaffenkennzeichnungsgesetzes und Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes) und (Schusswaffenkennzeichnungsverordnung)

Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020-0.278.182 AR-GStBK/Gm Michael Hopf DW 16532 DW 12471 04.08.2020 Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen (Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG) erlassen und das EU- Polizeikooperationsgesetz geändert wird und Verordnung des Bundesministers für Inneres über die technischen Spezifikationen für die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen (Schusswaffenkennzeichnungsverordnung – SchKV) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Mit der vorliegenden Novelle wird die Kennzeichnungspflicht von Schusswaffen und deren wesentlichen Bestandteilen geregelt. Es werden die zur Kennzeichnung verpflichteten Akteure, der Zeitpunkt für die durchzuführende Kennzeichnung sowie der notwendige Inhalt der Kennzeichnung festgesetzt. Weiters erfolgt mit dem Entwurf eine Novellierung des EU-Polizeikooperationsgesetzes. Durch die Frontex-Verordnung wird Frontex mit eigenem Personal (Statuspersonal) ausgestattet. Da dieses Personal nicht dem EU-Polizeikooperationsgesetz unterliegt, wurden Ergänzungen in diesem Gesetz vorgenommen, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu regeln.
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