Bundesministerium für Landwirtschaft,
Regionen und Tourismus
Abteilung II/7
Stubenring 12
1010 Wien
E-Mail: martin.raggam@bmlrt.gv.at
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2020-0.440.725 WP-GSt/Sc/Jo Christa Schlager DW 12430 DW 142430 31.07.2020
Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische
Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen für den Ruster Ausbruch DAC (DAC-
Verordnung „Ruster Ausbruch“)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die DAC-Verordnung Ruster Ausbruch legt die Bedingungen zur Verleihung des Gütesiegels
DAC (Districtus Austriae Controllatus) Ruster Ausbruch fest. Damit sollen regionaltypische
Weine mit hoher Qualität leichter für KäuferInnen sichtbar werden.
Die Vorgangsweise der Erarbeitung der Kriterien erfolgt in regionalen Weinkomitees. Dies hat
in der bisherigen Praxis dazu geführt, dass die Vergabekriterien österreichweit sehr
unterschiedlich sind. Für KonsumentInnen ist es also nicht einfach nachzuvollziehen, was
hinter dem Begriff bzw hinter dem Gütekriterium DAC steckt. Die Intention des Gütesiegels,
den KonsumentInnen eine Erleichterung in der Kaufentscheidung zu bieten, wird damit nicht
erfüllt.
Die BAK regt an, dass sich das Nationale Weinkomitee stärker den Fragen von
Vergleichbarkeit und Transparenz der DAC-Bestimmungen widmet. Es muss für
KonsumentInnen möglich sein, die Gütekriterien einer kontrollierten österreichischen Qualität
von regionaltypischen Weinen schnell und einfach erfassen zu können. Derzeit ist dies nicht
gegeben. Dies steht auch einer besseren Vermarktbarkeit der österreichischen Qualitätsweine
entgegen.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.