Full text: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2020)

Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie I/K2 (Wege- und externe Kosten, Maut, Verkehr und Umwelt) Radetzkystraße 2 1030 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020-0.458. 897 GSt/UV/FG/SP Franz Greil DW 12262 DW 142262 08.09.2020 Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2020) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Inhalt des Entwurfs: Das Bundesstraßenmautgesetz 2002 (BStMG) sieht eine jährliche Anpassung der Mauttarife an den Verbraucherpreisindex vor, der 1,5 % beträgt. Die vorliegende Verordnung erhöht daher die Mauttarife (Vignettenpreise) für Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in demselben Ausmaß. Die Tariferhöhung tritt ab 1. Dezember 2020 in Kraft. Das Wichtigste in Kürze: • Der Preis einer Jahresvignette (inkl. USt) für zB mehrspurige Kfz bis 3,5 Tonnen erhöht sich demnach von 91,10 Euro auf 92,50 Euro. • Die Vignetten-Erlöse der ASFINAG im Jahr 2021 werden sich laut Prognose gegenüber dem Vorjahr um den Betrag von 6.822 Mio Euro auf 458,746 Mio Euro erhöhen. Die BAK erhebt gegen die Valorisierung keinen Einwand.

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