Bundesministerium für Arbeit,
Familie und Jugend
Sektion IV - Arbeitsrecht u
Zentral-Arbeitsinspektorat
Favoritenstraße 7
1040 Wien
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- SP-GSt Ruth Ettl DW 12166 DW 412166 23.10.2020
Nachtrag: Europarat; rev ESC; 9. Bericht Österreichs über die Umsetzung der
revidierten Europäischen Sozialcharta (Art. 3, 11, 12, 13 und 14)
Vorab dankt die Bundesarbeitskammer (BAK) dem Europäischen Ausschuss für soziale Rech-
te dafür, die Covid-19-Pandemie und ihre Auswirkungen, vor allem auch für die Lebensrea-
litäten der ArbeitnehmerInnen, in seinem Berichtswesen so rasch zu berücksichtigen.
Die BAK dankt für Übermittlung des Fragebogens und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Artikel 3 – Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Corona-spezifische Maßnahmen
Nach den in Österreich ab März verhängten Einschränkungen wegen steigender Infektions-
zahlen aufgrund von Covid-19 folgte eine Fülle von Gesetzesbeschlüssen und Maßnahmen,
um negativen Folgen für ArbeitnehmerInnen vorzubeugen. Bezogen auf die spezifische Situa-
tion aufgrund der Corona-Krise lässt sich jedoch sagen, dass Schutzmaßnahmen für Beschäf-
tigte unzureichend waren bzw sind.
Im Überschneidungsbereich öffentliche Gesundheit – ArbeitnehmerInnenschutz kam es zu
teils schwer verständlichen Regelungen, deren ungewisse Auswirkungen die ArbeitgeberIn-
nen oft überforderte. Unklare Anweisungen und in Folge Verunsicherung unter Arbeitnehme-
rInnen waren die Folge: Im Privatleben sollte man große Einschränkungen hinnehmen wie zB
niemanden zu besuchen, am Arbeitsplatz aber nach ein paar Wochen relativ normal der Tätig-
keit nachgehen.