Full text: Entwurf mit dem das VerbraucherkreditG und das Hypothekar- und ImmobilienkreditG

Bundesministerium für Justiz Sektion III-Präsidialsektion Museumsstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMJ 2.020- 0.176.056 BAK/KS- GSt/BR/BE Mag Benedikta Rupprecht DW 12694 DW 12693 25.09.2020 Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Allgemeine Einschätzung Anlass für den Gesetzesentwurf ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. September 2019 (C-383/18 - „Lexitor“), in der er entschieden hat, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Krediten, die der Verbraucherkredit-Richtlinie (VKrRL) unterliegen, die Gesamtkosten des Kredits zu ermäßigen sind und nicht nur die lauf- zeitabhängigen Kosten, wie es (auch) in der österreichischen Umsetzung der Verbraucher- kredit-Richtlinie in § 16 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) vorgesehen ist. Eine entsprechend idente Regelung findet sich auch in § 20 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG). Mit der nun vorliegenden Korrektur der beiden Gesetze wird beabsichtigt eine richtlini- enkonforme Rechtslage sicher zu stellen. Dieses Ziel wird aus zwei Gründen klar verfehlt: ? Der Entwurf sieht vor, dass die Änderungen nur für Kreditverträge gelten sollen, die nach dem 30. November 2020 abgeschlossen werden.

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