Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
V/2 (Abfall- und Altlastenrecht)
Stubenbastei 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-0.545.
807
UV/GSt/CS/Hu Christoph Streissler DW 12168 DW 142168 6.10.2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der die Altlastenatlas-VO geändert wird
(1. Altlastenatlas-VO-Novelle 2020)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die Novelle ist eine der regelmäßig stattfindenden Aktualisierungen des Altlasten-Atlas. Dabei
werden neu ausgewiesene Altlasten aufgenommen, Prioritätenklassen eingetragen, sanierte
bzw gesicherte Altlasten als solche gekennzeichnet und die Bezeichnung der betroffenen
Grundstücke auf den aktuellsten Stand gebracht. Im vorliegenden Fall werden fünf Altlasten
neu ausgewiesen und in vier Fällen bereits mit Prioritätenklassifizierungen versehen. Drei Alt-
lasten werden als saniert gekennzeichnet, vier als gesichert. Bei zwei Altlasten werden Grund-
stücksnummern aktualisiert, da die Katasterpläne geändert wurden.
Der genannten Festlegung der Prioritätenklasse ging wie üblich die Empfehlung des Umwelt-
bundesamtes und die Abstimmung in der Altlastensanierungskommission voraus.
Gegen die Novelle besteht seitens der Bundesarbeitskammer kein Einwand.