Bundesministerium Justiz
Team Z (Teamassistenz)
Museumsstraße 7
1070 Wien
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2020.0.479.
295
BAK/KS-GSt/DZ/BE Daniela Zimmer,
Martina Chlestil,
Christos Kariotis
DW 12722 DW 12693 06.10.2020
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zivilrechtliche und zivilprozessuale
Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (HiNBG)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des im Betreff genannten
Entwurfes und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Ziel des Entwurfes:
Die zivilrechtliche Rechtsverfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen soll erleichtert
werden. Mit den vorgeschlagenen zivilrechtlichen und zivilprozessualen Änderungen können
sich Betroffene von „Hass im Netz“ ua eines vereinfachten, kostengünstigen Unterlassungs-
verfahrens bedienen, um die Beseitigung von Hasskommentaren durch den unmittelbaren
Täter (oder auch Vermittler) zu erwirken. ArbeitgeberInnen erhalten die Möglichkeit, gegen
Hasspostings, die gegen MitarbeiterInnen gerichtet sind, selbständig vorzugehen. Zudem
werden bei Verletzung der Privatsphäre über ein elektronisches Kommunikationsnetz
immaterielle Schadenersatzforderungen ermöglicht.
Zusammenfassende Bewertung:
Die BAK begrüßt das mit dem Entwurf verfolgte Ziel, den zivilrechtlichen Rechtsschutz bei
Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Kommunikationsplattformen im Internet zu verbessern.
Der Gesetzesentwurf stärkt die Rechtsposition der von „Hass im Netz“ Betroffenen durch
raschere, niedrigschwellige, kostengünstige Abwehrmöglichkeiten.