Full text: BG mit dem zivilrechtliche und zivilprozessuale Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden; HiNBG

Bundesministerium Justiz Team Z (Teamassistenz) Museumsstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020.0.479. 295 BAK/KS-GSt/DZ/BE Daniela Zimmer, Martina Chlestil, Christos Kariotis DW 12722 DW 12693 06.10.2020 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zivilrechtliche und zivilprozessuale Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (HiNBG) Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des im Betreff genannten Entwurfes und nimmt dazu wie folgt Stellung: Ziel des Entwurfes: Die zivilrechtliche Rechtsverfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen soll erleichtert werden. Mit den vorgeschlagenen zivilrechtlichen und zivilprozessualen Änderungen können sich Betroffene von „Hass im Netz“ ua eines vereinfachten, kostengünstigen Unterlassungs- verfahrens bedienen, um die Beseitigung von Hasskommentaren durch den unmittelbaren Täter (oder auch Vermittler) zu erwirken. ArbeitgeberInnen erhalten die Möglichkeit, gegen Hasspostings, die gegen MitarbeiterInnen gerichtet sind, selbständig vorzugehen. Zudem werden bei Verletzung der Privatsphäre über ein elektronisches Kommunikationsnetz immaterielle Schadenersatzforderungen ermöglicht. Zusammenfassende Bewertung: Die BAK begrüßt das mit dem Entwurf verfolgte Ziel, den zivilrechtlichen Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Kommunikationsplattformen im Internet zu verbessern. Der Gesetzesentwurf stärkt die Rechtsposition der von „Hass im Netz“ Betroffenen durch raschere, niedrigschwellige, kostengünstige Abwehrmöglichkeiten.

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