Bundeskanzleramt
Abteilung V
Ballhausplatz 2
1010 Wien
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Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.483.015
WP-GSt/Gr/Jo Mathias Grandosek
Daniela Zimmer
Petra Lehner
DW 12389 DW 142389 09.10.2020
Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das
KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert
werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die Überarbeitung der im Dezember 2018 in Kraft getretenen europäischen Richtlinien über
audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) bedarf einer Umsetzung in innerstaatliches Recht.
Die hierzu vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen betreffen das ORF-Gesetz (ORF-G),
das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) und das KommAustria-Gesetz (KOG).
Das AMD-G soll dabei um die Regelungen zu Video-Sharing-Plattformen erweitert werden,
das KOG wird bezüglich des Zusammenspiels zwischen staatlicher Regulierung und
Selbstregulierung adaptiert und das ORF-G soll dabei in den Bereichen Jugend- und
KonsumentInnenschutz, Barrierefreiheit und Werbung angepasst werden.
Grundsätzlich begrüßt die BAK die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Video-Sharing-
Plattformen und Verbesserungen im Bereich Jugendschutz und Barrierefreiheit.
Die BAK möchte aber darauf hinweisen, dass aus KonsumentInnensicht die Erwartungen, die
schon zuvor in die zugrundeliegende AVMD-RL gesetzt wurden, nur unzureichend erfüllt
wurden. Es ist deshalb bedauerlich, dass der Gesetzgeber auch in der Umsetzung explizit
keinen Gebrauch davon macht, strengere Bestimmungen, wie sie nach der AVMD-RL möglich
wären, zu normieren.