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Die Übertragung der Funktion der zuständigen Behörde in § 15 an die Landwirtschaftskammer
Wien ist angesichts des strukturellen Interessenkonflikts (Interessenvertretung der Landwirte
einerseits – Durchsetzung des Rechts gegenüber den Landwirten anderseits) kritisch zu
sehen, auch wenn sie diese Funktion bisher schon innehatte. Im Sinne der Unabhängigkeit
und zur Nutzung von Synergien (Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit) sollte mit dieser Tätigkeit
die Wiener Veterinärbehörde betraut werden.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen
und Anregungen.