Bundesministerium
Bildung, Wissenschaft
und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
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2020-0.517.
381
BAK/BP Kurt Kremzar DW 13104 DW 143104 21.09.2020
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen
Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen
Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Bedauerlicherweise setzt sich der erkennbare Trend in der Handhabe der Begutachtungs- und
Konsultationsverfahren durch das Bildungsministerium fort: Es stellt sich auch im Falle des
vorliegenden Verordnungsentwurfs die Frage, warum die Begutachtungsfrist so kurz angelegt
ist und die vorliegende Verordnung erst jetzt erlassen wird, da die gesetzlichen Grundlagen
bereits 2019 beschlossen wurden und das Institut seit 1.7.2020 in Betrieb ist.
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Der vorliegende Verordnungsentwurf regelt die Aufwandentschädigung des Vorsitzes und der
Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des IQS und sieht eine Erhöhung der Aufwandsent-
schädigung von € 250 auf € 400 pro Sitzung vor. Der Vorsitz des Beirates erhält zusätzlich
eine monatliche Aufwandsentschädigung von € 400.
Die BAK sieht diese Erhöhung kritisch, da sie über eine Inflationsanpassung, wie sie in den
Anmerkungen als Begründung angeführt wurde, von ca. 30% hinausgeht und der Beirat weder
über erweiterte Kompetenzen oder Aufgabengebiete im Vergleich zu seiner vorherigen Tätig-
keit als wissenschaftlicher Beirat des BIFIE verfügt. Im Übrigen erlauben wir uns in diesem
Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es im Kompetenzbereich des BMBWF auch weite-
re Leistungen gibt, die einer Indexanpassung bedürfen, wie zum Beispiel die Schulbeihilfe, die
seit 2007 nicht mehr an die Inflation angepasst wurde und regen an, auch hier eine überfällige
Anpassung vorzunehmen.