Bundesministerium für Landwirtschaft,
Region und Tourismus
Abteilung IV/4
Denisgasse 31
1200 Wien
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2020-
0.523.978
WP-GSt/Th/Jo Josef Thoman
Sarah Bruckner
DW 12263
DW 12189
DW 142263
DW 142189
14.10.2020
Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-
Novelle 2020)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die geplante Änderung des Mineralrohstoffgesetzes dient der Umsetzung von
Begleitbestimmungen der EU-Verordnung 2017/821 vom 17.05.2017 (Konfliktmineralien-VO).
Diese dient der Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und
Hochrisikogebieten.
Rohstoffe wie Zinn, Tantal, Wolfram sowie deren Erze und Gold spielen bei der Finanzierung
von Konfliktparteien in zahlreichen Krisenregionen dieser Welt eine zentrale Rolle.
Menschenrechtsverletzungen sind dabei weit verbreitet und können Kinderarbeit, sexuelle
Gewalt, das Verschwindenlassen von Menschen, Zwangsumsiedlungen und die Zerstörung
von rituell und kulturell bedeutsamen Orten umfassen1. Gleichzeitig kommt diesen seltenen
Rohstoffen aufgrund technologischer Entwicklungen in der Elektro- und Elektronikindustrie
eine immer bedeutendere wirtschaftliche Rolle zu. Ziel der Konfliktmineralien-VO ist es, die
Finanzierung von bewaffneten Konflikten durch Rohstoffabbau und -handel sowie die damit
verbundenen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu reduzieren, indem der
Handel mit bestimmten Mineralen und Metallen (Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erze sowie
Gold) kontrolliert wird. Die Konfliktmineralien-VO legt dazu Pflichten zur Erfüllung der
Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Unionseinführer fest, wenn deren Einfuhren aus Konflikt-
und Risikogebieten eine festgelegte Schwelle überschreiten.
1 Erwägungsgrund 3 zur Konfliktmineralien-VO.