Full text: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (20. Novelle zur FSG-DV)

Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Abteilung IV/ST1 (Kraftfahrwesen) Radetzkystraße 2 1030 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020-0.504. 805 UV/GSt/Ru/VZ/SP Richard Ruziczka Verena Zauner DW 12423 DW 13780 DW 142423 15.10.2020 Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungs- verordnung geändert wird (20. Novelle zur FSG-DV) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Inhalt des Entwurfs: Die oa Novelle dient insbesondere dazu, die Regelungen der Berechtigung zur Durchführung von Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu ändern, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu vermeiden. Weiters ist Großbritannien in die Liste jener Staaten aufzunehmen, deren Lenkberechtigungen ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden. Das Wichtigste in Kürze: ? Es besteht kein Einwand dagegen, dass die Durchführung von Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen in Zukunft auch Institutionen aus dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) offenstehen soll, für FührerscheinkandidatInnen sollen sich allerdings keine Mehrbelastungen ergeben. ? Auch gegen das Vorhaben, Großbritannien ab 1.1.2021 in die Liste jener Staaten zu integrieren, deren Lenkberechtigungen ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können, wird kein Einwand erhoben.
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