Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
Abteilung IV/ST1 (Kraftfahrwesen)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-0.504.
805
UV/GSt/Ru/VZ/SP Richard Ruziczka
Verena Zauner
DW 12423
DW 13780
DW 142423 15.10.2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungs-
verordnung geändert wird (20. Novelle zur FSG-DV)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Die oa Novelle dient insbesondere dazu, die Regelungen der Berechtigung zur Durchführung
von Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu ändern, um ein
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu vermeiden. Weiters ist Großbritannien
in die Liste jener Staaten aufzunehmen, deren Lenkberechtigungen ohne praktische
Fahrprüfung umgeschrieben werden.
Das Wichtigste in Kürze:
? Es besteht kein Einwand dagegen, dass die Durchführung von Unterweisungen in
lebensrettenden Sofortmaßnahmen in Zukunft auch Institutionen aus dem EWR
(Europäischer Wirtschaftsraum) offenstehen soll, für FührerscheinkandidatInnen sollen
sich allerdings keine Mehrbelastungen ergeben.
? Auch gegen das Vorhaben, Großbritannien ab 1.1.2021 in die Liste jener Staaten zu
integrieren, deren Lenkberechtigungen ohne praktische Fahrprüfung umgeschrieben
werden können, wird kein Einwand erhoben.