Bundesministerium für Arbeit, Familie und
Jugend
zH Dipl-Ing.in Charlotte Salomon
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
GZ: 2020-
0.615.518
SG-Gst Petra Streithofer DW 12601 DW 142727 15.10.2020
EU-ArbeitnehmerInnenschutz
Änderung der Karzinogene-Richtlinie (4. Tranche)
Begutachtung
Sehr geehrte Frau Dipl-Ingin Salomon!
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen Grenzwerte für drei krebserzeugende Arbeitsstoffe bzw
Stoffgruppen festgelegt werden: Acrylnitril, Benzol und Nickelverbindungen.
Das Wichtigste in Kürze:
? Festlegung von risikobasierten oder falls vorhanden gesundheitsbasierten Grenzwer-
ten erforderlich:
o Absenkung des Grenzwerts für Acrylnitril auf zunächst 0,01 mg/m? bzw. 0,045
ppm statt 1 mg/m? bzw. 0,45 ppm (Tagesmittelwert)
o Absenkung des Grenzwerts für Benzol auf zunächst 0,05 ppm statt 0,2
ppm bzw. 0,66 mg/m?
o Absenkung des Grenzwerts für Nickel und seine Verbindungen auf 0,03 Ni
mg/m? statt 0,05 Ni mg/m? für die E-Fraktion; für die A-Fraktion statt auf 0,01
Ni mg/m? Absenkung auf 0,005 mg/m? für metallischen Nickel und auf 0,001
Ni mg/m? für Nickelverbindungen
? Aufnahme von Grenzwerten für gefährliche Arzneimittel und reproduktionstoxische
Stoffe erforderlich
? Angabe des Restrisikos bei bloßer „Einhaltung“ der Grenzwerte in der Richtlinie
erforderlich