Bundesministerium
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Abteilung I/5 – Wasserlegistik und -ökonomie
Marxergasse 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-0.608.760 UV/GSt/SI/SP Iris Strutzmann DW 12167 DW 142167 24.10.2020
Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus, mit der die AEV Verbrennungsgas, die AEV Abluftreinigung, die
Indirekteinleiterverordnung, die AEV Abfallbehandlung, die AEV Erdöl-
verarbeitung, die AEV Industrieminerale, die AEV Kühlsysteme und Dampf-
erzeuger, die AEV medizinischer Bereich, die AEV Petrochemie, die AEV
technische Gase, die Allgemeine Abwasseremissionsverordnung und die
Emissionsregisterverordnung 2017 geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs.
Inhalt des Entwurfs:
Gemäß der EU-Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) sind BVT-Schlussfolgerungen der
besten verfügbaren Techniken von Industrieemissionen innerhalb von vier Jahren in
nationales Recht umzusetzen. Die Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen für die
Großfeuerungsanlagen erfolgte mit Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission
vom 31. Juli 2017 für die besten verfügbaren Techniken im Abwasserbereich. Die AEV
Verbrennungsgas sowie 11 weitere Verordnungen sind daher an die neuen Emissionswerte,
höherer Messverpflichtungen sowie Stand-der Technik-Maßnahmen anzupassen.
Das Wichtigste in Kürze:
? Unionsrechtliche Bestimmungen zur besten verfügbaren Technik in diesem Bereich
werden in nationales Recht umgesetzt.