Gesundheitsplanungs GmbH
Radetzkystraße 2
1030 Wien
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2020-0.640.351SV-GSt Pia Zhang DW 12845 DW 12695 09.11.2020
Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH zur Verbindlichmachung von
Teilen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2017 (ÖSG VO 2020)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Mit der ÖSG-Verordnung werden Teile des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2017
(ÖSG 2017) verbindlich gemacht. Dazu zählen die Festlegungen zur überregionalen
Versorgung, zum Rehabilitationsbereich für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche, zu
medizinisch-technischen Großgeräten und Vorgaben für die Regionalen Strukturpläne
Gesundheit.
Im Jahr 2020 wurde der Gesundheitsbereich von der Corona-Pandemie bestimmt und bereits
vorhandene Schwächen haben sich dadurch weiter verschärft. Hohe Arbeitslosigkeit und
oftmalige soziale Isolation führen bereits jetzt zu Verschlechterungen der psychischen
Gesundheit, wie aktuelle Studien zeigen. Die Versorgung chronisch Kranker war schon bisher
eine Schwäche im österreichischen Gesundheitssystem. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die
Mortalität von Menschen über 65 Jahren, insbesondere von solchen mit chronischen
Vorerkrankungen, im europäischen Vergleich besonders hoch ist. Auch die Defizite im
Pflegebereich wurden nicht aufgeholt und sind in einer derartigen Krise umso problematischer.
COVID-19 hat uns gelehrt, dass es einen Ausbau und nicht einen Abbau des
Gesundheitssystems benötigt und dass Effizienz bzw Reservekapazitäten im
Gesundheitsbereich neu diskutiert werden müssen – Stichwort jahrelange Kritik an den
Überkapazitäten, zB Anzahl der Intensivbetten.