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Im gegenständlichen Entwurf findet die Corona-Pandemie dennoch keinen Niederschlag.
Ganz im Gegenteil werden Bettenkapazitäten, darunter auch Intensivbetten, weiter
eingespart. Es fehlt jeglicher Ansatz zur Steigerung der Krisenresilienz oder Implementierung
einer bundesweiten Pandemiestrategie.
Die enthaltenen Soll-Werte und der angegebene Bettenbedarf beziehen sich auf das Jahr
2025. Da es sich hierbei unter anderem um Bettenkapazitäten handelt, sollte die COVID-Krise,
die unser Gesundheitssystem derzeit bestimmt, jedenfalls Beachtung finden.
Allgemein soll auch darauf hingewiesen werden, dass diese gezeigt hat, dass
Bettenkapazitäten alleine oftmals leider nicht ausreichend sind. Für sensible Bereiche sollte
daher im ÖSG zusätzlich zum Bettenbedarf auch wieder die Personalstruktur hinterlegt
werden.
Die BAK fordert daher eine Überarbeitung der Verordnung sowie des gesamten ÖSG unter
besonderem Blickwinkel der Corona-Pandemie und unter Berücksichtigung der im Frühjahr
gemachten Erfahrungen.
Nichtsdestotrotz soll an dieser Stelle auch zu den einzelnen Bestimmungen des geplanten
Entwurfs Stellung genommen werden:
Zu § 1 und Anlage 1:
Im Rahmen der Überregionalen Versorgungsplanung (ÜRVP) wird der spezifische
Bettenbedarf inklusive der anteiligen Intensivbetten-Kapazitäten festgelegt. Entsprechend der
Anlage 1 kommt es verglichen mit der ÖSG-VO 2018 insgesamt zu einer deutlichen
Bettenreduktion. Davon betroffen sind die Kinder-Kardiologie, die Pädiatrisch onkologische
Versorgung, die Herzchirurgie, die Transplantationschirurgie und die Neurochirurgie.
Gerade die Bettenreduktion im Bereich der Herzchirurgie von 446 auf 369 Betten erscheint
besonders viel, insbesondere unter dem Blickwinkel, dass damit auch Intensiv-Betten
betroffen sein werden. Aus Sicht der BAK wäre hier eine vorsichtigere Senkung der Bettenzahl
zu empfehlen, zumal Herzerkrankungen weltweit zunehmen.
Die ÜRPV bezieht sich auch auf Sonderisolierstationen für hochkontagiöse lebensbedrohliche
Erkrankungen (zB Ebola, Diphterie, aber auch COVID-19). Gerade jetzt zu Zeiten der Corona-
Pandemie spielen ausreichende Ressourcen in der medizinischen Versorgung und in der
Pflege eine entscheidende Rolle für eine ausreichende medizinische Versorgung, um letztlich
die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie möglichst gering halten zu können.
So sieht beispielsweise der RSG Oberösterreich bis 2025 trotz Pandemie einen Abbau von
174 Spitalsbetten vor. Außerdem sollen 734 Spitalsbetten in sogenannte Wochenbetten
(Aufnahme und Entlassung zwischen Montag und Freitag) umgewandelt werden. Zur
Behandlung von COVID-19-PatiententInnen sind Wochenbetten nicht geeignet.