Full text: Verordnung des Landeshauptmannes, mit der die Sektorales Fahrverbot-Verordnung geändert wird

Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz Rechtliche Angelegenheiten Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum U-LUFT-2/2/ 151-2020 UV/GSt/Ru/VZ/SP Richard Ruziczka Verena Zauner DW 12423 DW 13780 DW 142423 04.11.2020 Verordnung des Landeshauptmannes, mit der die Sektorales Fahrverbot- Verordnung geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Inhalt des Entwurfs: Mit dieser Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol wurden die politischen Bezirke Bludenz und Feldkirch, der Kanton Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein bis 31. Dezember 2020 ergänzend in die erweiterte Zone der „Sektorales Fahrverbot- Verordnung“ einbezogen. Innerhalb der erweiterten Zone sind Transportfahrten mit den vom Sektoralen Fahrverbot erfassten Gütern weiterhin zulässig, sofern sich sowohl der Be- als auch der Entladeort innerhalb der Zone befinden (Quelle und Ziel innerhalb der erweiterten Zone). Nunmehr soll die bisherige Übergangsfrist – nicht wie geplant am 31. Dezember 2020 auslaufen, sondern – bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Aus den Erläuternden Bemerkungen geht hervor, dass die COVID-19 Pandemie für die Wirtschaft zu erheblichen Belastungen geführt hat und dieser Schritt zur Entlastung beitragen soll. Das Wichtigste in Kürze: Da die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Stärkung des Tiroler Wirtschaftsraumes an oberster Stelle steht, lehnt die BAK den vorliegenden Verordnungsentwurf ab.
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