Dachverband der österreichischen
Sozialversicherungen
per Email: lvb@sozialversicherung.at
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- SV-GSt Florian Burger,
Werner Pletzenauer
DW 12408 DW 12695 16.10.2020
Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im
Bereich der Erstattung von Beiträgen ab dem Beitragsjahr 2019 (RVABE) –
Anhörung
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
diesen zur Kenntnis.
Die Frist zur Anhörung ist kurz bemessen; für die kommenden Jahre wird daher ersucht,
ausreichend lange Fristen vorzusehen, im Gesetzgebungsprozess sind beispielsweise sechs
Wochen vorgesehen.
Diese Richtlinie ist jährlich neu von der Konferenz zu beschließen. Der Geltungszeitraum der
Richtlinie umfasst nicht bloß das Beitragsjahr 2020, sondern alle Zeitpunkte ab 2019. Die
Klarstellung betreffend PensionsbezieherInnen nach GSVG und BSVG wird zur Kenntnis
genommen.