Full text: Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der Erstattung von Beiträgen ab dem Beitragsjahr 2019

Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen per Email: lvb@sozialversicherung.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum - SV-GSt Florian Burger, Werner Pletzenauer DW 12408 DW 12695 16.10.2020 Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der Erstattung von Beiträgen ab dem Beitragsjahr 2019 (RVABE) – Anhörung Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt diesen zur Kenntnis. Die Frist zur Anhörung ist kurz bemessen; für die kommenden Jahre wird daher ersucht, ausreichend lange Fristen vorzusehen, im Gesetzgebungsprozess sind beispielsweise sechs Wochen vorgesehen. Diese Richtlinie ist jährlich neu von der Konferenz zu beschließen. Der Geltungszeitraum der Richtlinie umfasst nicht bloß das Beitragsjahr 2020, sondern alle Zeitpunkte ab 2019. Die Klarstellung betreffend PensionsbezieherInnen nach GSVG und BSVG wird zur Kenntnis genommen.

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