Bundesministerium für Finanzen
Abt IV/11
Johannesgasse 5
1010 Wien
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BMF-2020-
0.518.501
SR-GSt/Pe/Mü Vanessa Mühlböck DW 12353 DW 142353 28.10.2020
FORG-Anpassungsverordnung
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) und dem 2. Finanz-
Organisationsreformgesetzt (2. FORG) wurde die Organisationsstruktur der Finanzverwaltung
geändert. Zahlreiche bisher bestehende dem Bundesministerium für Finanzen untergeordnete
Dienststellen wurden zu sechs Ämtern mit jeweils bundesweiter Zuständigkeit
zusammengefasst. Mit der FORG-Anpassungsverordnung werden zahlreiche Verordnungen
hinsichtlich der neuen Organisationsstruktur angepasst.
Das Wichtigste in Kürze:
? Mit dem FORG und dem 2. FORG wurden 39 Finanzämter zum Finanzamt Österreich und
dem Finanzamt für Großbetriebe zusammengefasst. Aus 9 Zollämtern wurde das Zollamt
Österreich.
? Es wurde das Amt für Betrugsbekämpfung, die Zentralen Services und der Prüfdienst für
Lohnabgaben und Beiträge eingerichtet.
? Mit der FORG-Anpassungsverordnung erfolgt eine Anpassung zahlreicher Verordnungen
hinsichtlich der neuen Organisationsstruktur.
Die Bundesarbeitskammer erhebt keinen Einwand gegen den vorliegenden
Verordnungsentwurf.