Bundesministerium für Finanzen
Abt IV/11
Johannesgasse 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
BMF-2020-
0.518.575
SR-GSt/Pe/Be Dominik Bernhofer DW 12288 DW 142288 29.10.2020
Änderung der Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des
SEPA-Lastschriftverfahrens / Änderung der Verordnung über die Prüfung des
Steuerkontrollsystems
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Durch die Änderung der Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-
Lastschriftverfahrens wird normiert, dass ein SEPA-Lastschriftmandat zwecks Vorauszahlung
der Einkommensteuer automatisch mit Eintritt des Todes erlischt. Die BAK begrüßt die damit
verbundene Vereinfachung für die Erbberechtigten des/der Steuerpflichtigen.
Der vorliegende Entwurf liberalisiert die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Steuerkontrollsy-
tems im Rahmen der begleitenden Kontrolle gemäß §§ 153 a-g BAO. Grundlage der Ände-
rungen ist das Steuerreformgesetz 2020. Die BAK nimmt die Änderung zur Kenntnis.
Zur Änderung der Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-
Lastschriftverfahrens
Durch den vorliegenden Entwurf wird normiert, dass ein vom Abgabenpflichtigen an das Fi-
nanzamt erteilte SEPA-Lastschriftmandat zwecks Vorauszahlung der Einkommensteuer au-
tomatisch mit Eintritt des Todes erlischt.