Bundesministerium für Justiz
Museumsstraße 7
1070 Wien
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2020-0.645.684RS/Va/Sb Vazny-König DW 12714 DW 12150 13.11.2020
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und das
EIRAG geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
1. Personen mit Staatsangehörigkeit zum Vereinigten Königreich, die vor dem 01.01.2021 in
die Liste der RechtsanwältInnen- oder der RechtsanwaltanwärterInnen einer österreichischen
Rechtsanwaltskammer eingetragen worden sind und die die Voraussetzung des Artikel 15 des
Austrittsabkommens erfüllen, sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem
Austritt ihres Staates aus der europäischen Union weiter als RechtsanwältIn oder
RechtsanwaltsanwärterIn in Österreich tätig sein können. Ebenso soll Rechtssicherheit für
britische Staatsangehörige mit Recht auf Daueraufenthalt in Österreich angestrebt werden,
die die maßgeblichen Integrationsschritte bis längstens 31.12.2020 initiiert haben.
2. Das gebotene Vorgehen bei der Verteilung der „allgemeinen“ Pauschalvergütung auf die
Rechtsanwaltskammern soll zur Sicherstellung einer einheitlichen Praxis präzisiert werden.
Zusammenfassung:
Die BAK begrüßt die Anpassungen in der Rechtsanwaltsordnung (RAO), mit denen
sichergestellt wird, dass das gesetzlich vorgesehene Staatsangehörigkeitserfordernis für die
Eintragung in die Liste der RechtsanwältInnen bzw RechtsanwaltsanwärterInnen auch nach
dem „Brexit“ für Personen mit britischer Staatsangehörigkeit als erfüllt gilt, wenn sie vor dem