Full text: Einladung zur Stellungnahme (Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und das EIRAG geändert werden)

Bundesministerium für Justiz Museumsstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020-0.645.684RS/Va/Sb Vazny-König DW 12714 DW 12150 13.11.2020 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und das EIRAG geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Inhalt des Entwurfs: 1. Personen mit Staatsangehörigkeit zum Vereinigten Königreich, die vor dem 01.01.2021 in die Liste der RechtsanwältInnen- oder der RechtsanwaltanwärterInnen einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragen worden sind und die die Voraussetzung des Artikel 15 des Austrittsabkommens erfüllen, sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem Austritt ihres Staates aus der europäischen Union weiter als RechtsanwältIn oder RechtsanwaltsanwärterIn in Österreich tätig sein können. Ebenso soll Rechtssicherheit für britische Staatsangehörige mit Recht auf Daueraufenthalt in Österreich angestrebt werden, die die maßgeblichen Integrationsschritte bis längstens 31.12.2020 initiiert haben. 2. Das gebotene Vorgehen bei der Verteilung der „allgemeinen“ Pauschalvergütung auf die Rechtsanwaltskammern soll zur Sicherstellung einer einheitlichen Praxis präzisiert werden. Zusammenfassung: Die BAK begrüßt die Anpassungen in der Rechtsanwaltsordnung (RAO), mit denen sichergestellt wird, dass das gesetzlich vorgesehene Staatsangehörigkeitserfordernis für die Eintragung in die Liste der RechtsanwältInnen bzw RechtsanwaltsanwärterInnen auch nach dem „Brexit“ für Personen mit britischer Staatsangehörigkeit als erfüllt gilt, wenn sie vor dem

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