Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.67.675
WW-St/Ges/Pa Tobias Schweitzer DW 12346 DW 142346 12.11.2020
Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Abfra-
ge von sensiblen Daten 2020 nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012
(Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2020)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die BAK weist im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Entwurf auf ihre Stellungnahme
zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Abfrage von sensiblen Daten 2019
vom 17.10.2019 hin.
Transparenz im Förderwesen sowie die Schaffung von Werkzeugen zur Sicherstellung
derselben ist grundsätzlich zu begrüßen. Um die personenbezogene Sammlung sensibler
Daten vor unlauterer Verwendung zu schützen, ist generell ein besonders hohes Maß an
Sicherheitsanforderungen erforderlich. Deswegen dürfen die abfrageberechtigten Stellen nur
jenen Zugang zu personenbezogenen Daten geben, die für Gewährung, Einstellung oder
Rückforderung einer Leistung tatsächlich notwendig sind. Aus Sicht der BAK sind die
Leseberechtigungen zu weit gefasst.
Jedenfalls müsste im Sinne des Datenschutzes sichergestellt sein, dass die Erteilung von
Leseberechtigungen präziser zu fassen sind und dass Personen, die mit unrichtigen Eingaben
konfrontiert werden, auf unbürokratische Weise eine unverzügliche Korrektur einfordern
können und diese umgehend erhalten. Eine lückenlose Protokollierung der Abfrage von
sensiblen Daten ist nicht vorgesehen. Die BAK kann der Verordnung in der vorliegenden Form
nicht zustimmen.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen und Anregungen.